“Muss man Gewinne aus Online-Casinos
in meinem Heimatland wie zum Beispiel Deutschland, Österreich oder der Schweiz
versteuern ??? “
NEIN. Gewinne aus Online-Casinos sind grundsätzlich steuerfrei und
unterliegen weder der Einfuhrsteuer (Zoll) noch irgendwelchen anderen
Einkommens-Steuern in den oben genannten Ländern.
Casinogewinne sind steuerfreie
Gewinne aus jedem Online-Casino. Es gibt viele Roulettespieler, welche sich so
steuerfrei ein kleines Vermögen nebenbei verdienen! Nicht selten liegen die
monatlichen Verdienste eines professionellen Roulettespielers bei mehr
als 10.000.- EURO monatlich und diese Einnahmen sind 100% steuerfrei. Die
einzigen Beträge worauf ein so genannter “High Roller” Steuern zahlen muss,
sind die Zinsengutschriften aus dem angesammelten Vermögen, was allgemein
üblich ist.
Weder Einkommens-Steuer
noch Einfuhrsteuer ist fällig
Spieler sind weder an eine Einkommens-Steuer noch an eine
Einfuhrsteuer gebunden. Casino-Profis, die sich auf Online Roulette
spezialisiert haben, nehmen aufgrund der steuerfreien Gewinne nicht selten pro
Monat Beträge im fünfstelligen Bereich ein. Es muss jedoch darauf geachtet
werden, dass es zwar keine Besteuerung gibt, die üblichen Zinsgutschriften des
angesammelten Vermögens jedoch anfallen.
Nur ein unbewiesener
Verdachtsfall deutete auf Geldwäsche hin
Leider werden Online-Casinos und Spielbanken häufig mit dem generellen Verdacht konfrontiert, mit Geldwäsche oder Schwarzgeld in Verbindung zu stehen. Dies ist allerdings ein Trugschluss, da Geldwäsche die Umwandlung von Bargeld in Buchgeld bedeutet. Das Bundeskriminalamt (BKA) äußert des öfteren die Vermutung, daß Casinos zur Geldwäsche missbraucht werden, beispielsweise durch das Ausstellen von Schecks durch die Spielbank.
Weil Gewinne aus Spielcasinos in Deutschland generell in bar und ohne Quittung ausgezahlt werden, kann in Spielbanken also gar keine Geldwäsche im ursprünglichem Sinne stattfinden. Die Financial Intelligence Unit des Bundeskriminalamts ( BKA/ FIU ) stellte im Jahresbericht 2003 auf Seite 12 zu diesem Thema folgendes fest: „Trotz der weit verbreitenden Vermutung der Nutzung von Spielbanken für Geldwäscheaktivitäten wurde der FIU im Jahr 2003 von Spielbanken nur eine einzige Verdachtsmeldung gemeldet.“ Die hohen Steuereinnahmen aus dem Bereich des Glücksspiels sorgen zudem dafür, dass von Seiten des Gesetzgebers das Thema „Geldwäsche“ ohnehin nur mit Samthandschuhen angefasst wird, was beispielsweise vom Bundesministerium des Innern in früheren Jahren wiederholt scharf kritisiert wurde.
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