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Freitag, 21. November 2014

Besteuerung von Kasino-Gewinnen

“Muss man Gewinne aus Online-Casinos in meinem Heimatland wie zum Beispiel Deutschland, Österreich oder der Schweiz versteuern ??? “

NEIN. Gewinne aus  Online-Casinos sind grundsätzlich steuerfrei und unterliegen weder der Einfuhrsteuer (Zoll) noch irgendwelchen anderen Einkommens-Steuern in den oben genannten Ländern.
Casinogewinne sind steuerfreie Gewinne aus jedem Online-Casino. Es gibt viele Roulettespieler, welche sich so steuerfrei ein kleines Vermögen nebenbei verdienen! Nicht selten liegen die monatlichen Verdienste eines professionellen Roulettespielers bei mehr als  10.000.- EURO monatlich und diese Einnahmen sind 100% steuerfrei. Die einzigen Beträge worauf ein so genannter “High Roller” Steuern zahlen muss, sind die Zinsengutschriften aus dem angesammelten Vermögen, was allgemein üblich ist.

Weder Einkommens-Steuer noch Einfuhrsteuer ist fällig
Spieler sind weder an eine Einkommens-Steuer noch an eine Einfuhrsteuer gebunden. Casino-Profis, die sich auf Online Roulette spezialisiert haben, nehmen aufgrund der steuerfreien Gewinne nicht selten pro Monat Beträge im fünfstelligen Bereich ein. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass es zwar keine Besteuerung gibt, die üblichen Zinsgutschriften des angesammelten Vermögens jedoch anfallen.

Nur ein unbewiesener Verdachtsfall deutete auf Geldwäsche hin

Leider werden Online-Casinos und Spielbanken häufig mit dem generellen Verdacht konfrontiert, mit Geldwäsche oder Schwarzgeld in Verbindung zu stehen. Dies ist allerdings ein Trugschluss, da Geldwäsche die Umwandlung von Bargeld in Buchgeld bedeutet. Das Bundeskriminalamt (BKA) äußert des öfteren die Vermutung, daß Casinos zur Geldwäsche missbraucht werden, beispielsweise durch das Ausstellen von Schecks durch die Spielbank. 

Weil Gewinne aus Spielcasinos in Deutschland generell in bar und ohne Quittung ausgezahlt werden, kann in Spielbanken also gar keine Geldwäsche im ursprünglichem Sinne stattfinden. Die Financial Intelligence Unit des Bundeskriminalamts ( BKA/ FIU ) stellte im Jahresbericht 2003 auf Seite 12 zu diesem Thema folgendes fest: „Trotz der weit verbreitenden Vermutung der Nutzung von Spielbanken für Geldwäscheaktivitäten wurde der FIU im Jahr 2003 von Spielbanken nur eine einzige Verdachtsmeldung gemeldet.“ Die hohen Steuereinnahmen aus dem Bereich des Glücksspiels sorgen zudem dafür, dass von Seiten des Gesetzgebers das Thema „Geldwäsche“ ohnehin nur mit Samthandschuhen angefasst wird, was beispielsweise vom Bundesministerium des Innern in früheren Jahren wiederholt scharf kritisiert wurde.
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